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   OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08   

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OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08 (https://dejure.org/2010,4682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2010 - 5 LA 92/08 (https://dejure.org/2010,4682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2010 - 5 LA 92/08 (https://dejure.org/2010,4682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung (ICSI-Behandlungen)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 27a Abs. 3 SGB V; § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV
    Verfassungsmäßigkeit der durch Verweis auf § 27a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Beihilferecht geltenden Altersgrenze für Frauen bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der durch Verweis auf § 27a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ( SGB V ) im Beihilferecht geltenden Altersgrenze für Frauen bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der durch Verweis auf § 27a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Beihilferecht geltenden Altersgrenze für Frauen bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 575
  • NVwZ-RR 2010, 6
  • DVBl 2010, 599
  • DÖV 2010, 526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Beihilfevorschriften in der Fassung der 27. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 17. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S. 227) - 27. ÄndVwV - und der 28. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 2004 (GMBl. S. 379) - 28. ÄndVwV - zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103, zitiert nach juris Langtext), aber für eine spätestens mit der jetzigen (zum Zeitpunkt der nachfolgend zitierten gerichtlichen Entscheidungen laufenden) Legislaturperiode des Deutschen Bundestages endende Übergangszeit anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 -, DVBl. 2008, 1193, zitiert nach juris Langtext; Urteil vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Allerdings muss der Gesetzgeber mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG innerhalb seines Gestaltungsspielraums nicht stets die "gerechteste", zweckmäßigste oder vernünftigste Regelung treffen, sondern ist frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen Gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2007 - BVerwG 2 C 28.05 -, Buchholz 237.8 § 208 RhPLBG Nr. 1 = NVwZ 2007, 1192 = ZBR 2007, 307, zitiert nach juris Langtext, Rn. 37 zur Prüfung der Vereinbarkeit von unterschiedlichen Altersgrenzen bei Polizeivollzugsbeamten).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Beihilfevorschriften in der Fassung der 27. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 17. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S. 227) - 27. ÄndVwV - und der 28. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 2004 (GMBl. S. 379) - 28. ÄndVwV - zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103, zitiert nach juris Langtext), aber für eine spätestens mit der jetzigen (zum Zeitpunkt der nachfolgend zitierten gerichtlichen Entscheidungen laufenden) Legislaturperiode des Deutschen Bundestages endende Übergangszeit anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 -, DVBl. 2008, 1193, zitiert nach juris Langtext; Urteil vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Beihilfevorschriften in der Fassung der 27. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 17. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S. 227) - 27. ÄndVwV - und der 28. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 2004 (GMBl. S. 379) - 28. ÄndVwV - zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103, zitiert nach juris Langtext), aber für eine spätestens mit der jetzigen (zum Zeitpunkt der nachfolgend zitierten gerichtlichen Entscheidungen laufenden) Legislaturperiode des Deutschen Bundestages endende Übergangszeit anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 -, DVBl. 2008, 1193, zitiert nach juris Langtext; Urteil vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 C 62.08

    Alimentation; Arzneimittel; Arzneimittelrichtlinien; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Im Übrigen hat der Kläger auch unter Berücksichtigung der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Fürsorgepflicht keinen Anspruch darauf, dass der Vorschriftengeber das Beihilfesystem so ausgestaltet, dass Aufwendungen der Beamten in Krankheitsfällen durch Leistungen einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung und ergänzende Beihilfen vollständig abgedeckt werden oder dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.2009 - BVerwG 2 C 62.08 -, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Beschl. v. 4.2.2010 - 5 LA 293/08 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Soweit hierbei die Vorinstanz sich mit dieser Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung aller Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Berufung rechtliche Bedeutung haben können (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 9.3.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 11 = NJW 1993, 2825, zitiert nach juris Langtext, Rn.5 zu dem vergleichbaren revisionsrechtlichen Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Da es sich bei der Begrenzung der Beihilfefähigkeit durch Leistungsausschlüsse und Leistungsbeschränkungen um eine Einschränkung dieses Grundsatzes handelt, bedarf ein Ausschluss oder eine Begrenzung in materieller Hinsicht einer inneren, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG standhaltenden Rechtfertigung und in formeller Hinsicht einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.11.2009 - BVerwG 2 C 61.08 - zitiert nach juris Langtext, Rn.10 f.).
  • BSG, 02.11.2006 - B 1 KR 111/06 B

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 5 LA 92/08
    Lediglich der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass auch nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2006 (- L 8 KR 87/05 -, ErsK 2006, 358, zitiert nach juris Langtext) die in § 27 a Abs. 3 SGB V enthaltene Altersgrenze für Frauen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (nachfolgend bestätigt durch BSG, Beschl. v. 2.11.2006 - B 1 KR 111/06 B, zitiert nach juris Langtext, wonach die medizinischen Gründe geeignet sind, die Altersgrenze bei den Frauen am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen).
  • LSG Hessen, 29.06.2006 - L 8 KR 87/05

    Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze -

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2008 - 5 LA 98/08

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Paar Orthesenschuhe

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 06.1844

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

  • VG Aachen, 07.09.2012 - 7 K 102/11

    Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab dem 40.

    vgl. mit weiteren Nachweisen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2010 - 5 LA 92/08 - und Bay VGH, Beschluss vom 19. September 2006 - 14 ZB 06.1844 - sowie VG Wiesbaden, Urteil vom 18. Januar 2010 - 8 K 678/09.WI -, mit Hinweis auf Ausführungen in den Richtlinien des Bundesausschusses, sämtlich in juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 1 KR 12/08 R -, Rn. 15 ff., juris.
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